Lieferketten –Verantwortung & Sorgfaltspflichten
Bei der Haufe Group haben wir mit unserem Leitbild einen gruppenweiten Kompass geschaffen, der unser Handeln und Verhalten leitet. Dazu gehört selbstverständlich auch die Achtung der Menschenrechte als ein zentraler Wert.
Organisation
Die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft ist für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen verantwortlich. Folglich obliegt ihr auch die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes innerhalb der Haufe Group. Die Verantwortung für die praktische Umsetzung der Einhaltung wird an einen zentralen LkSG-Beauftragten delegiert und vom LkSG-Gremium überprüft. Der LkSG-Beauftragte informiert die Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung. Die Verantwortung für die Einhaltung verbleibt bei der Geschäftsführung.
Unser Verständnis der Sorgfaltspflichten und unserer Menschenrechtsstrategie ist in unserer Grundsatzerklärung verankert.
Grundsatzerklärung
Stand November 2024
Rechenschaftsbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Stand November 2024
Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Wir bieten daher einen elektronischen Beschwerdekanal und die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Verstöße zu melden.
Digitales Hinweisgebersystem
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten werden über unsere Grundsatzerklärung hinaus beider Haufe Group in folgenden Standards an Mitarbeitende und Geschäftspartner adressiert:
Verhaltenskodex Mitarbeiter
Stand November 2024
Verhaltenskodex Geschäftspartner
Stand November 2024
Kontakt Compliance Team
Sie haben Fragen zum Thema Compliance oder vermuten, es besteht ein Compliance-Risiko bzw. Verstoß? Melden Sie sich per Mail einfach an complianceofficer@haufegroup.com
Norbert Böhler, Group Compliance Manager steht Ihnen jederzeit für Fragen und Informationen zu Compliance, dem Compliance Management System in der Haufe Group zur Verfügung
Norbert Böhler
FAQ
Unter einem Compliance Management System (CMS) verstehen wir grundsätzlich die Richtlinien, Prozesse und Maßnahmen, die ein Unternehmen festlegt,um Konformität mit Gesetzen, Standards und unternehmensspezifischen Regeln sicherzustellen. Wir orientieren uns an der CMS-Referenzdefinition der ISO 19600:2014 und IDW PS 980.
Das Compliance Management System der Haufe Group besteht aus drei Hauptsäulen: Vorbeugen, Erkennen und Reagieren. Unsere Maßnahmen umfassen Richtlinien und Verfahren, Beurteilung und Reduzierung von Compliance-Risiken, Schulungen und Kommunikation, Beratung und Unterstützung, Compliance-Integration in die operativen Prozesse,Dokumentation und Monitoring sowie Compliance-Prüfung und Ermittlung.
Unser Compliance Management System umfasst sechs Themenbereiche: Ethik,Arbeitsrecht, Anti-Korruption, Kartellrecht, Vertragswesen sowie Datenschutz und IT- Sicherheit.
Die Legal + Compliance-Abteilung der Haufe Group ist Stabstelle der Geschäftsführung mit den entsprechenden Berichtswegen. Für die Bereiche Datenschutz und IT-Sicherheit setzt das Unternehmen auf abteilungsübergreifende Zusammenarbeit.
Das Compliance-System unterstützt das Unternehmen, dessen Mitarbeiter sowie Geschäftspartner durch Verfahren und Maßnahmen, mit denen Rechtskonformität und Redlichkeit bei der Führung der Geschäfte sichergestellt werden sollen. Die Haufe Group hat sich zu Compliance selbstverpflichtet und geht als Vorbild im Mittelstand voran.