Der Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis wurde diesen Mittwoch zum 18. Mal verliehen. Prämiert wurde eine herausragende Doktorarbeit aus der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Der diesjährige Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis ging an Dr. Marlene Voigt. Sie wurde ausgezeichnet für ihre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorgelegte Dissertation zum Thema „Die datenschutzrechtliche Einwilligung - Zum Spannungsfeld von informationeller Selbstbestimmung und ökonomischer Verwertung personenbezogener Daten“. Die mit „summa cum laude“ ausgezeichnete Doktorarbeit überzeugte mit Aktualität, außerordentlicher Praxisrelevanz und hoher wissenschaftlicher Qualität. Damit erfüllte die Nachwuchsjuristin die Anforderungen des Kuratoriums in außergewöhnlichem Maße und erhielt den mit 5.000 EUR dotierten Nachwuchsförderpreis.
Die Preisverleihung, die ursprünglich anlässlich der Eröffnung des Akademischen Jahres stattfinden sollte, musste Corona-bedingt abgesagt werden. Frau Dr. Voigt nahm den Nachwuchsförderpreis auf dem Campus der Haufe Group persönlich entgegen.
Über den Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis
Im Sinne des Stifters Rudolf Haufe zeichnet die Haufe Group seit 2002 herausragende wissenschaftliche Arbeiten mit besonderer praktischer Relevanz und Bezug zum Steuer- und Wirtschaftsrecht aus. Doktorarbeiten aus den rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg können für die Auszeichnungen vorgeschlagen werden. Aus den eingegangenen Arbeiten wählt ein Kuratorium, bestehend aus dem Preisbeauftragten des Rektors, den beiden Dekanen der Fakultäten sowie einem Vertreter der Haufe Group, den/die Preisträger/in aus.